DGI-Event Berlin 2020, 27.-28.11.2020
Konzept
Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur geltenden SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Berlin
Dieses Hygienekonzept wird laufend aktualisiert und an die aktuellen Gegebenheiten und Regelungen angepasst.
Veranstaltungsart:
Wissenschaftlicher Kongress mit begleitender Industrieausstellung
Verantwortliche Personen: DGI e.V.
Veranstaltungsort:
ECC Berlin (Estrel Congress Center)
Sonnenallee 225, 12057 Berlin
Veranstaltungsräume: N.N.
Die Durchführung von Veranstaltungen erfordert eine spezifische Betrachtung des jeweiligen Formates hinsichtlich der notwendigen, sinnvollen und möglichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Hygienestandards und des Infektionsschutzes, sowohl im Sinne des Arbeits- als auch des Besucherschutzes.
Das nachstehende Hygienekonzept zeigt dabei die derzeit bekannten Risiken auf und formuliert konkrete Maßnahmen zur Verhinderung dieser Infektionsrisiken durch den Veranstalter. Es wird kontinuierlich an die aktuelle Corona-Situation und die neusten behördlichen Auflagen und Verordnungen angepasst.

Grundregeln
In allen Bereichen werden die Voraussetzungen zur Einhaltung des geforderten Mindestabstandes durch bauliche und organisatorische Maßnahmen geschaffen. Die Einhaltung wird auf den Allgemeinflächen durch Mitarbeiter des Hotel Estrel und den Ordnungsdienst beobachtet. Neben festen Mitarbeitern an den Eingängen, werden Mitarbeiter des Veranstalters und weiteres Personal das Abstandsgebot überwachen. Auf den Ständen der Aussteller erfolgt dies durch deren Mitarbeiter. Bei Verstößen wird freundlich und bestimmt auf die Einhaltung des Mindestabstandes zum Schutz anderer Mitmenschen hingewiesen. Als weitere Maßnahme bei Überfüllung oder beharrlichen Verstößen gegen die Abstandsregelungen sind temporäre Hallenschließungen vorgesehen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch die Teilnehmer in allen öffentlichen Bereichen der Location ist obligatorisch. Abgelegt werden darf dieser nur auf den Sitzplätzen. Ausnahmen gelten dann, wenn Speisen und Getränke konsumiert werden. Sämtliche Mitarbeiter und das Servicepersonal tragen einen Mund-Nasen-Schutz. Zusätzlich sind bei der Ausgabe von Speisen und Getränken Einweghandschuhe vorgesehen.
Teilnehmer- und Ausstellerinformationen
Im Vorfeld der Veranstaltung werden die Teilnehmer umfassend über Abläufe, Maßnahmen und Beschränkungen vor Ort informiert. Dies geschieht z.B. durch Hinweise auf der Website oder auch per E-Mail durch individuelle Erinnerung.
Onlinebuchung
Jeder Teilnehmer wird im Vorfeld durch eine Onlineregistrierung erfasst. Dabei erfolgt eine DSGVO-konforme Erfassung der Kontaktdaten der Teilnehmer. Der Teilnehmer erhält seine Teilnahmebestätigung im Vorfeld der Veranstaltung per E-Mail. Sollte es zu einer nachgewiesenen Infektion im Rahmen der Veranstaltung kommen, werden alle Teilnehmer, die mit der betroffenen Person in Kontakt waren, informiert. Da alle Teilnehmer durch das Check-In Verfahren registriert sind, kann sichergestellt werden, dass im Falle einer Infektion die Kontaktpersonen zügig identifiziert werden können.
Zugangskontrolle
Die maximal zulässige Zahl an Besuchern wird jeweils auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Version der behördlichen Verordnungen festgelegt. Durch die notwendigen Einlasskontrollen ist die Information vorhanden, wie viele Personen sich auf der Veranstaltungsfläche befinden. Zu diesem Zwecke erhalten die Teilnehmer im Vorfeld der Veranstaltung ein personalisiertes Badge, welches beim Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes gescannt wird. Dies erfolgt mittels QR-Code und entsprechenden Lesegeräten. Die Teilnehmer werden bei der Registrierung auf die geltenden Hygieneregeln durch geeignete, gut sichtbare Hinweise/Piktogramme hingewiesen. Der Zugangspunkt zum Vortragsraum und der Ausstellungsfläche wird von Personal überwacht. Hier findet der kontaktlose Check-In und Check-Out statt. Durch das Check-In/Check-Out Verfahren ist jederzeit die Zugangskontrolle gesichert und es kann jederzeit nachvollzogen werden, wie viele Teilnehmer sich zeitgleich auf dem Veranstaltungsgelände befinden.
Plenum und Workshopräume
Bei der Bestuhlung ist ein ausreichender Abstand von mindestens 1,5 m sichergestellt. Die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes besteht, bis der Sitzplatz eingenommen ist und der Moderator/Referent einen entsprechenden Hinweis gibt. Der Moderator/Referent gibt nochmals den Hinweis, dass beim Verlassen des Vortragsraumes der Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Die Klimaanlagensysteme sind mit Zu- und Abluft ausgestattet. Zur Belüftung der Räume wird mit 100% Frischluft gearbeitet. Die raumlufttechnischen Anlagen werden nach VDI 6022 einer jährlichen Hygieneinspektion unterzogen und die Filtermedien entsprechend getauscht. Zusätzlich werden in den Pausen, je nach Witterungslage und sofern vorhanden, zusätzlich die Fenster zur Lüftung geöffnet. Die Konferenztechnik, wie z.B. Handmikrofone oder Headsets, werden in regelmäßigen Abständen, immer jedoch nach Nutzung mit geeignetem Desinfektionsmittel gereinigt.
Eingangsbereiche
Alle Türanlagen im Wegeverlauf werden, sofern es sich nicht um Brandschutztürenhandelt, aufgestellt und sind berührungslos passierbar. Der Zutritt ist jeweils über die rechte Hälfte der Türanlage freigegeben, der Ausgang erfolgt über die gegenüberliegende Türhälfte.
Gastronomie
Unabhängig von den aufgeführten Regelungen zum Infektionsschutz sind die Vorschriften zur Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit einzuhalten. Bei allen Verpflegungsanlässen sollen Warteschlangen verlässlich vermieden werden. Die genaue Darreichungsform von Speisen und Getränken sowie die daraus resultierenden Hygienemaßnahmen werden aktuell erörtert. Sobald eine Entscheidung feststeht, erfolgt eine entsprechende Aktualisierung im Hygienekonzept!
Sanitäranlagen
Vor Sanitäranlagen werden einfache Abstandsmarkierungen für wartende Personen aufgebracht. Die Zahl der Benutzer richtet sich nach der Anzahl der geöffneten WC’s und Urinale. In den Sanitäreinrichtungen weisen Hinweisschilder auf das Reinigen und Desinfizieren der Hände hin. Die Sanitäranlagen werden permanent personell besetzt. Neben der Reinigungsaufgabe, übernehmen die Mitarbeiter vor den Türen die Aufsicht über die Anzahl der Nutzer. Es erfolgt eine verstärkte Reinigung und Desinfektion von WC ́s, Griffen, Handwaschbecken und Wasserkränen in kurzen Intervallen. Die Sanitäranlagen werden für den Zeitraum der Reinigung gesperrt.
Ausstellung und Messebau
Auf- und Abbauarbeiten, sowie Parallelarbeiten verschiedener Gewerke werden zeitlich und örtlich durch Raum- und Umbaupläne bestmöglich entzerrt. Es werden Anwesenheitslisten aller Mitwirkenden samt Kontaktdaten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten geführt. Diese können den Gesundheitsbehörden nachträglich auf Verlangen zugänglich gemacht werden können. Alle Personen, die sich innerhalb des Veranstaltungsgeländes aufhalten sind verpflichtet, permanent einen persönlichen Mund-Nasen-Schutz mitzuführen und zu benutzen, sobald die Unterschreitung der Mindestabstände unvermeidlich ist. Die Exponate werden so angeordnet, dass es nicht zu Ansammlungen von Messeteilnehmern kommt. Die Messestände sind so zu gestalten, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Wo dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sind geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen zu treffen. Zum Beispiel: Einbau von Spuckschutz-Vorrichtungen, Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten, etc. Aufgrund der Auflage, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ist die Anzahl der Besucher auf dem Messetand nicht begrenzt. Am Messestand ist vom Aussteller eine Person als Ansprechpartner für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zu benennen.
Stand: 30.09.2020